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Samstag, 19. Mai 2012, 18:39 Uhr

Zufallsbild

NABU Bochum Fotoalben

Geburtshelferkröte - Alytes obstetricans

Merkmale

Adulte: Männchen und Weibchen bis 55 mm. Oberseite gelblich- bis bräunlichgrau mit undeutlichen dunkleren Flecken. Unterseite weißlich, an den Beinen rötlich. Gedrungener Körper, Schnauze zugespitzt, Pupille senkrecht, Trommelfell deutlich sichtbar. Oberseite mit kleinen rundlichen Warzen, Unterseite gekörnt.
Rufe angenehmes, flötenreines "üh ... üh ... üh...etwa nach zwei Sekunden ein kurzer Ruf. Aus größerer Distanz erinnern die Rufe an Glockengeläut, daher auch der volkstümliche Name "Glockenfrosch".

Lebensraum

Bevorzugt werden vegetationsfreie „Rohbodenstandorte“ ohne nennenswerten Pflanzenbewuchs in Hanglage mit möglichst gut grabbaren Böden aus Substraten mit hohem Wärmespeichervermögen. Wegen der Abendbesonnung scheint für die Lebensraumwahl auch die SW-Exposition des Habitats von Bedeutung zu sein. Wichtig ist weiterhin die Nähe der Landhabitate zum geeigneten Laichgewässer.

Im Ruhrgebiet sind die Bestände in den letzen Jahren stark zurückgegangen. In Bochum sind nur noch wenige Populationen im Süden und im Bereich Günnigfeld/Hordel bekannt.

Laichgewässer

Alle Arten von stehenden und langsam fließenden Gewässern, auch Gartenteiche

Fortpflanzung

Besonderheit ist, dass die Männchen die Laichschnur bis zum Ende der Embryonalperiode um die Hinterbeine gewickelt mit sich herumtragen und dann die Larven ins Gewässer absetzen. Daher auch der Name Geburtshelferkröte.

Gefährdung

Fortschreitende Sukzession (hier zunehmender Pflanzenbewuchs) und Zerstörung der Landlebensräume, Fischbesatz in den Laichgewässern.

Schutzmaßnahmen

  • Kartierung der noch vorhandenen Populationen,
  • Erhalt vorhandener Flachgewässer,
  • Neuanlage von Kleingewässern mit ausreichender Größe und Tiefe (frostsicher),
  • möglichst vollständige Entnahme von Fischen vor allem bei kleinen Gewässern,
  • Offenhalten von Rohbodenstandorten vor allem an Böschungen,
  • Unterstützung durch Sandaufschüttungen und Anlage von Steinhaufen/Trockensteinmauern,
  • kein Verfüllen von Erdaufschlüssen,
  • keine Standardrekultivierung,
  • keine Abflachung und Abpflanzung von Böschungen,
  • Berücksichtigung der Artansprüche bei Fließgewässerrenaturierungen in Gebieten mit Restvorkommen.